Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehend genannten Bedingungen gelten für alle vereinbarten Leistungen einschließlich Auskünften, Lieferungen und Ähnlichem sowie für im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn das Sachverständigenbüro Pielenz diesen nicht nochmals widerspricht.
Mit der Entgegennahme eines Angebotes, einer Auftragsbestätigung, spätestens aber bei der Erteilung eines Auftrages oder der Entgegennahme einer Lieferung des Lieferers erkennt der Besteller an, dass die Geschäftsbedingungen für die gesamten Geschäftsbeziehungen mit dem Lieferer gelten sollen. Die einmal vereinbarten Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse als vereinbart.
2. Angebote
Bis zum endgültigen Vertragsschluss bzw. bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind Angebote des Sachverständigenbüro Pielenz, insbesondere hinsichtlich Umfang, Ausführung, Preisen und Fristen, freibleibend und nicht bindend.
3. Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen
Prüfungen, Begutachtungen, Bewertungen, Informationen zu Normen und gesetzlichen Regelungen oder sonstige Serviceleistungen gem. Pkt. 12 werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, sofern kein Festpreis im Voraus je Auftrag vereinbart wird. Dazu wird die aufgewendete Arbeitszeit als Basis für eine Aufwandsabrechnung herangezogen. Reisezeiten werden dabei wie die Arbeitszeit angesetzt. Bei Abrechnung von Leistungen nach Zeitaufwand wird die aufgewendete Gesamtzeit berechnet. Verlangt der Kunde, dass die Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit erbracht wird, kann das Sachverständigenbüro Pielenz Preisaufschläge erheben. Bei kurzfristigen Terminwünschen des Kunden (z.B. Leistungserbringung in einem wesentlich kürzeren Zeitraum als im Angebot dargestellt), wird ein Terminzuschlag von 50% auf den Prüfpreis berechnet. Basis für die Berechnung des zutreffenden Terminzuschlages ist der jeweilige Aufwandswert oder vereinbarte Festpreis der Prüfung. Alle angegebenen Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Diese wird nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Reisekosten sowie sonstige Sach- und Nebenkosten werden grundsätzlich zusätzlich berechnet. Sach- und Nebenkosten sind mit dem Auftrag verbundene Fremdkosten (Unteraufträge), Sondermessvorrichtungen (Geräteeinsatzkosten) sowie sonstige Kosten (z.B. Fotoarbeiten, Entsorgung von Prüfmustern (Sondermüll), Verpackungs-, Fracht- und Zollkosten). Sie werden zuzüglich einer Service-Pauschale von 10% in Rechnung gestellt. Reisekosten, die im Zusammenhang mit Leistungen im Außendienst anfallen, werden nach Aufwand oder anteilig in Pauschalbeträgen in Rechnung gestellt. Reisekosten setzen sich aus Tage- und Übernachtungsgeld sowie Fahrtkosten (Flug-/Fahrkarte bzw. EUR 0,51 pro PKW-Kilometer) und sonstigen Reisenebenkosten zusammen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Leistungsfortschritt. Das Sachverständigenbüro Pielenz ist berechtigt eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Bei Vereinbarung eines Festpreises erfolgt die Abrechnung ohne Einzelnachweis der erbrachten Leistungen. Alle Rechnungsbeträge sind ohne Abzug nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto meines Büros gutgeschrieben, ist das Sachverständigenbüro Pielenz berechtigt, ab dem darauf folgendem Tag Zinsen in Höhe der von ihrer Bank geforderten Dispositionskreditzinsen zusätzlich zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen erhoben. Gegen Forderungen des Sachver-ständigenbüro Pielenz kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden. Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer sowie dem IBAN-Code auf das Bankkonto des Sachverständigenbüro Pielenz zu leisten. Beanstandungen der Rechnungen des Sachverständigenbüros Pielenz sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Wird ein Auftrag vor Beginn der Prüfungsdurchführung storniert, ist das Sachverständigenbüro Pielenz berechtigt, Stornierungskosten bis zu 10% des Auftragswertes, maximal jedoch 250,- Euro zu berechnen. Jegliche Stornierungen bedürfen immer der Schriftform. Von diesen Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
4. Leistungsfristen/-termine
Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und -termine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des Kunden. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Sachverständigenbüro Pielenz schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
5. Mitwirkung
Der Kunde gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für das Sachverständigenbüro Pielenz kostenlos erbracht werden. Für die Durchführung der Leistungen notwendige Konstruktionsunterlagen, Hilfsstoffe, Hilfskräfte usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Kunden den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Kunde trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Das Sachverständigenbüro Pielenz ist auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
6. Vertraulichkeit und Unparteilichkeit
Unbeschadet der durch das Sachverständigenbüro Pielenz geregelten Vorgehensweisen verpflichtet es sich zur Verschwiegenheit über alle durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen. Von schriftlichen Unterlagen, Zeichnungen, Plänen usw., die dem Sachverständigenbüro Pielenz zur Einsicht überlassen wurden und die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, dürfen Abschriften (Ablichtungen) für die Akten des Sachverständigenbüros Pielenz erstellt werden. Die Prüfungen / Leistungen erfolgen auf der Grundlage, der zum Zeitpunkt der Prüfung und Zertifizierung gültigen Gesetze, Richtlinien, Normen etc. . Sie erfolgen unparteiisch.
7. Urheberrechte
Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an den vom Sachverständigenbüro Pielenz erstellten Gutachten, Prüfungsergebnissen, Berechnungen, Darstellungen usw. verbleiben beim Sachverständigenbüro Pielenz. Der Kunde darf im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Darstellungen usw. nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
8. Abnahme
Das Sachverständigenbüro Pielenz kann jeden in sich abgeschlossenen Teil der Leistungen des Auftrags als Teilleistung zur Abnahme vorlegen. Der Kunde ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme 4 Kalenderwochen nach Leistungserbringung als erfolgt, wenn das Sachverständigenbüro Pielenz den Kunden bei Leistungserbringung besonders auf die genannte Frist hinweist.
9. Haftung
Die Haftung des Sachverständigenbüros Pielenz für alle Sach- und Vermögensschäden eines Auftrages ist auf das dreifache des jeweilig erteilten Auftrages begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Haftungsbeschränkung zugunsten des Sachverständigenbüros Pielenz wirkt in gleicher Weise auch zugunsten seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen. Soweit das Sachverständigenbüro Pielenz nicht nach dem vorhergehenden Satz für bereitgestellte Arbeitskräfte haftet, hat der Kunde das Sachverständigenbüro Pielenz von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für seine Tätigkeit hat das Sachverständigenbüro Pielenz eine Berufshaftpflichtversicherung bei der .XXX (Name und Anschrift des Versicherers) abgeschlossen. Die Versicherung erstreckt sich auf die im Pkt. 12 aufgeführten Tätigkeiten.
10. Sonstiges
Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht. Soweit die Voraussetzungen nach § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, ist Gerichtsstand der Sitz des Sachverständigenbüro Pielenz in Berlin. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die vereinbarten Leistungen zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Sachverständigenbüro Pielenz. Der Kunde ist damit einverstanden, dass das Sachverständigenbüro Pielenz personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke speichert und verarbeitet. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Vertragsänderungen und Ergänzungen einschließlich einer Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gemäß Meditationsgesetz ist im Falle von Streitigkeiten zunächst das Streitschlichtungsverfahren vorgesehen. Rechtsstreitigkeiten werden zunächst an den BDS (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – Landesvereinigung Berlin) übergeben.
11. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke sind die Parteien verpflichtet, eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
Falls einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die als unwirksam erkannten Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die der beabsichtigen Regelung am nächsten kommen.
Name: Annett Pielenz (Inhaberin)
Ort: Berlin
Tel: +49 30 492 010 92
Fax: +49 30 492 010 94
E-Mail: mail@svb-pielenz.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE284182675
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